Hinweis zur Winterzeit

In den Wintermonaten kann es witterungsbedingt dazu kommen, dass der Landkreis "Schulfrei" für die Schulkinder anordnet.

Für den Kindergarten und Krippe bedeutet diese Reglung:

1. Keine Busbeförderung, der Kindergarten ist offen

2. Es liegt im Ermessen der Eltern, die Kinder zum Kindergarten zu bringen.