In den Wintermonaten kann es witterungsbedingt dazu kommen, dass der Landkreis "Schulfrei" für die Schulkinder anordnet.
Für den Kindergarten und Krippe bedeutet diese Reglung:
1. Keine Busbeförderung, der Kindergarten ist offen
2. Es liegt im Ermessen der Eltern, die Kinder zum Kindergarten zu bringen.
