Tägliche Testung von Kindern bei Auftreten eines konkreten Infektionsfall -
Mitteilung des Landkreis Emsland an die Kindertageseinrichtungen
Liebe Eltern,
wir alle haben das Ziel, die wertvolle Betreuung in Ihrer Einrichtung für eine möglichst große Anzahl an Kindern weiterhin sicherzustellen. Daher findet ab dem 15.02.2022 das sogenannte "Anlassbezogene Intensivierte Testen" (ABIT) bei Auftreten einer PCR-bestätigten Corona- Infektion analog zu den bereits in Schulen umgesetzten gesetzlichen Vorgaben Anwendung.
Für alle Kindertageseinrichtungen im Landkreis Emsland gilt ab dem 15.02.2022 folgendes:
Kinder ab drei Jahren, die nur aufgrund eines Kontaktes in der Kindergarteneinrichtung Kontaktpersonen sind und ohne Krankheitssymptome bleiben, sind von der Pflicht zur Quarantäne ausgenommen, soweit sie sich an den fünf auf den letzten Kontakt folgenden Werktagen jeweils einem PoC- Antigen- Test unterziehen.
Hierzu können wahlweise genutzt werden:
1. die drei wöchentlichen durch die Einrichtung verteilten PoC- Antigen- Tests
2. selbst beschaffte PoC- Antigen - Tests (sogenannte Selbsttests)
3. kostenfreie Bürgertests (Teststationen wie Apotheken etc.)
Diese Tests müssen jeweils ein negatives Ergebnis erbringen. Das Ergebnis ist schriftlich der Einrichtungsleitung oder den Erzieher/innen vorzulegen. Bei den Testvarianten 1. und 2. reicht eine schriftliche Bestätigung durch eine erziehungsberechtigte Person aus. Eine sogenannte "Umfeldtestung", die ab dem 15.02.2022 im Rahmen der Alltagstestungen möglich ist, kann im Rahmen des ABIT nicht umgesetzt werden. Sollten Eltern entscheiden, das ABIT Verfahren nicht bei dem eigenen Kind anzuwenden, gelten für das Kind die bekannten Quarantäne- Reglungen mit der Möglichkeit der Freitestung ab dem fünften Tag der Quarantäne.
Sollte der Kontakt zu einer PCR positiv getesteten Person nicht in der Einrichtung, sondern im familiären oder sozialen Umfeld des Kindes stattgefunden haben, gilt weiterhin die Quarantänepflicht für die betroffenen Kinder. In diesem Falle können sich Kinder als Kontaktpersonen am fünften Tag nach dem Kontakt z.B. mittels eines qualifizierten Antigentests (durch Teststationen wie z.B. Apotheken) aus der Quarantäne "freitesten". Ein selbst durchgeführter Schnelltest zählt nicht dazu. Ohne Test endet die Quarantäne nach zehn Tagen. Das heißt, Kinder, die zu einer positiv auf das Coronavirus getesteten Person einen engen Kontakt außerhalb der Kindertageseinrichtung hatten und nicht in den letzten drei Monaten ihre zweite Impfung erhalten oder keine Corona- Infektion durchlebt haben, müssen dann in Absonderung.
Noch ein Hinweis:
Unter folgendem Link finden positiv PCR- getestete Personen sowie Kontaktpersonen einen Leitfaden und Informationen zu dem Thema Quarantäne.
https://www.emsland.de/buerger-behoerde/aktuell/coronavirus/leitfanden-nachverfolgung.htm
Quelle: Schreiben vom 10.02.2022 des Landkreis Emsland
